Die Dienstreisekaskoversicherung Kosten hängen vor allem vom gewählten Versicherungsschutz, der Zahl der versicherten Personen oder den gemeldeten Dienstreise-Kilometern sowie von der Selbstbeteiligung ab. Für Arbeitgeber, Unternehmen und Vereine ist deshalb nicht nur der Beitrag wichtig, sondern auch die Frage, welches Abrechnungsmodell zum tatsächlichen Fahrverhalten passt. Die folgenden Beträge sind Rechenbeispiele aus den bereitgestellten Beitragsunterlagen und keine allgemein gültigen Marktpreise; verbindlich ist immer das aktuelle Angebot des Versicherers.
Müssen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber die Kosten der Dienstreisekasko übernehmen?
Üblicherweise schließt der Arbeitgeber die Dienstreisekasko als Versicherungsnehmer ab und trägt die Prämie. Versichert wird nicht ein betriebseigenes Fahrzeug, sondern der private Pkw eines Arbeitnehmers, der mit Billigung oder im Auftrag des Arbeitgebers für betriebliche Fahrten eingesetzt wird. Die private Kfz-Versicherung des Mitarbeiters bleibt daneben bestehen und wird weiterhin vom Arbeitnehmer bezahlt.
Die Kostenfrage ist auch haftungsrechtlich bedeutsam: Wird das private Kfz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers eingesetzt, kann bei einem Unfall ein Ersatzanspruch des Arbeitnehmers in Betracht kommen. Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber für den Schaden aufkommen muss, hängt unter anderem von der betrieblichen Veranlassung, vorhandenen Vereinbarungen und dem Verschuldensgrad ab. Eine Dienstreisekaskoversicherung dient als Absicherung dazu, dieses finanzielle Risiko planbarer abzusichern.
Was gilt als Dienstreise oder Dienstfahrt und was als privat?
Als versicherte Dienstreise gelten nach den bereitgestellten Bedingungen Fahrten, die im Auftrag und Interesse des Dienstherrn durchgeführt werden. Die Fahrt kann an der Wohnung oder an der Arbeitsstätte beginnen und endet mit der Rückkehr dorthin. Gewöhnliche Fahrten zwischen Wohnung und ständiger Arbeitsstätte gelten grundsätzlich nicht als Dienstfahrt; eine Besonderheit kann bei Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst bestehen.
Wird die Fahrt für einen privaten Zweck unterbrochen, ruht der Versicherungsschutz während dieser Unterbrechung. Ein Einkauf oder ein anderer privater Umweg sollte deshalb sauber von der betrieblichen Fahrt getrennt werden. Der Versicherungsschutz kann sich innerhalb Europas sowie auf bestimmte außereuropäische Gebiete der Europäischen Union erstrecken; maßgeblich bleiben die konkreten Versicherungsbedingungen.
Unter welchen Beitragsmodellen können Arbeitgeber wählen?
In den vorliegenden Unterlagen werden ein Personenmodell und ein Kilometermodell angeboten. Beide Modelle können Bausteine für Haftpflicht-Zusatzdeckung, Rückstufung, Kasko und Unfallversicherung enthalten. Für jede Deckung können Mindestbeiträge gelten. Zu den genannten Nettobeträgen kommt die Versicherungssteuer hinzu.
Personenmodell und seine Kosten
Beim Personenmodell werden die versicherten Arbeitnehmer namentlich gemeldet. Zu- und Abgänge müssen dem Versicherer mitgeteilt werden, weil Versicherungsschutz nur für die zum Schadentag gemeldeten Personen besteht. Die bereitgestellte Beitragsübersicht nennt pro Person folgende Nettobeiträge:
- Haftpflicht-Zusatzdeckung: 15,35 Euro, Mindestbeitrag 25 Euro jährlich
- Rückstufungsdeckung in der Kfz-Haftpflicht: 75 Euro, Mindestbeitrag 300 Euro jährlich
- Vollkasko mit 300 Euro Selbstbeteiligung und Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung: 102,30 Euro, Mindestbeitrag 300 Euro jährlich
- Kfz-Unfallversicherung: 15 Euro, Mindestbeitrag 25 Euro jährlich
Kilometermodell und seine Kosten
Beim Kilometermodell bilden die insgesamt gefahrenen Dienstreise-Kilometer die Berechnungsgrundlage. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Fahrten nachvollziehbar zu erfassen und die geforderte Jahresmeldung abzugeben. In den Unterlagen werden folgende Nettosätze ausgewiesen:
- Haftpflicht-Zusatzdeckung: 0,005 Euro je Kilometer, Mindestbeitrag 25 Euro jährlich
- Rückstufungsdeckung in der Kfz-Haftpflicht: 0,015 Euro je Kilometer, Mindestbeitrag 300 Euro jährlich
- Vollkasko mit 300 Euro Selbstbeteiligung und Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung: 0,035 Euro je Kilometer, Mindestbeitrag 300 Euro jährlich
- Kfz-Unfallversicherung: 0,004 Euro je Kilometer, Mindestbeitrag 20 Euro jährlich
Wie hoch belaufen sich für Vereine bei einer Dienstreisekaskoversicherung die Kosten?
Für Vereine kann die Berechnung nach der Zahl der aktiven und passiven Vereinsmitglieder sowie der Ehrenmitglieder erfolgen. Die bereitgestellten Unterlagen kombinieren einen Grundbeitrag nach Mitgliederstufe mit einem Zusatzbeitrag je Mitglied. Außerdem verändern die gewählte Versicherungssumme und die Selbstbeteiligung den Beitrag.
Ein dokumentiertes Beispiel rechnet mit 250 Mitgliedern, einer Versicherungssumme von 30.000 Euro je Schaden und 300 Euro Selbstbeteiligung. Genannt werden 476 Euro Grundbeitrag einschließlich Versicherungssteuer und 223,13 Euro Zusatzbeitrag, insgesamt also 699,13 Euro jährlich. Bei einer höheren Selbstbeteiligung können die Kosten sinken; eine höhere Deckung kann sie erhöhen. Da es sich um eine konkrete Beitragsübersicht handelt, sollten Vereine vor Abschluss aktuelle Informationen und ein individuelles Angebot anfordern.
Was ist grundsätzlich günstiger für den Arbeitgeber, Kilometer- oder Personenmodell?
Das Kilometermodell ist häufig günstiger, wenn wenige Dienstfahrten anfallen oder viele gemeldete Mitarbeiter nur selten ihr privates Fahrzeug einsetzen. Das Personenmodell kann vorteilhafter sein, wenn eine überschaubare Zahl von Arbeitnehmern regelmäßig hohe Kilometerleistungen erbringt. Die Mindestbeiträge können das Ergebnis jedoch deutlich beeinflussen. Ein Vergleich sollte deshalb jeden gewählten Baustein einzeln berücksichtigen.
Beispiel: fünf Arbeitnehmer fahren zusammen 15.000 Kilometer im Jahr
Für das Rechenbeispiel werden fünf Arbeitnehmer, zusammen 15.000 Kilometer Dienstfahrten und die Nettosätze aus den bereitgestellten Unterlagen zugrunde gelegt.
Fall A: Nur Haftpflicht-Zusatzdeckung und Rückstufungsversicherung
Personenmodell: Die Haftpflicht-Zusatzdeckung kostet 5 × 15,35 Euro = 76,75 Euro. Für die Rückstufung ergeben sich 5 × 75 Euro = 375 Euro. Der Gesamtbeitrag beträgt 451,75 Euro netto jährlich.
Kilometermodell: Die Haftpflicht-Zusatzdeckung kostet 15.000 × 0,005 Euro = 75 Euro. Rechnerisch ergeben sich für die Rückstufung 225 Euro; wegen des Mindestbeitrags werden jedoch 300 Euro angesetzt. Der Gesamtbeitrag beträgt 375 Euro netto jährlich. In Fall A ist das Kilometermodell damit 76,75 Euro günstiger.
Fall B: Fall A plus Vollkasko mit 300 Euro und Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung
Personenmodell: Zur Summe aus Fall A kommen 5 × 102,30 Euro = 511,50 Euro für die Kaskoversicherung hinzu. Insgesamt entstehen 963,25 Euro netto jährlich.
Kilometermodell: Zur Summe aus Fall A kommen 15.000 × 0,035 Euro = 525 Euro hinzu. Insgesamt entstehen 900 Euro netto jährlich. Auch in Fall B ist das Kilometermodell günstiger, hier um 63,25 Euro. Die Versicherungssteuer ist in beiden Ergebnissen noch nicht enthalten.
Kann man eine Unfallversicherung für den Arbeitnehmer einschließen und was kostet sie extra?
Eine Kfz-Unfallversicherung kann als zusätzlicher Baustein eingeschlossen werden. Sie leistet die vereinbarten Geldbeträge für berechtigte Insassen, wenn ein Unfall zu Invalidität oder Tod führt. Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld gehören nach dem Produktinformationsblatt nicht zu dieser Deckung.
Im Personenmodell werden in den Unterlagen 15 Euro netto je Person und mindestens 25 Euro jährlich genannt. Für fünf Personen wären das 75 Euro netto. Im Kilometermodell werden 0,004 Euro je Kilometer und mindestens 20 Euro jährlich genannt. Bei 15.000 Kilometern ergibt das 60 Euro netto. Die vereinbarten Versicherungssummen, Ausschlüsse und Pflichten im Schadenfall sind dem Versicherungsschein und den Bedingungen zu entnehmen.
Service, Beratung und Meldung im Schadenfall
Arbeitgeber sollten vor dem Abschluss klären, welche Fahrzeuge und Personen versichert werden, welche private Kaskoversicherung bereits besteht und welche Dienstreisen und möglichen Schäden tatsächlich relevant sind. Ein Versicherungsmakler kann den Bedarf des Gewerbes prüfen, Angebote verschiedener Versicherungen einordnen und erläutern, welche Deckung zur Fahrleistung des Unternehmens passt. Auch Vereine sollten Mitgliederzahl, gewünschte Höchstentschädigung und Selbstbeteiligung für die Beratung bereithalten.
Kommt es zu Beschädigung, Zerstörung oder Verlust eines Fahrzeugs, ist der Schaden unverzüglich nach den vertraglichen Vorgaben zu melden. Für die Prüfung können Angaben zur Dienstfahrt, zum privaten Versicherer, zur Versicherungsscheinnummer, zu Zeugen und zum Unfall erforderlich sein. Je nach Vereinbarung kann der Schadenservice die Werkstattsteuerung, den Transport des Fahrzeugs, ein Ersatzfahrzeug und weitere Leistungen organisieren.
Für ein persönliches Angebot können Kunden über die Seite Dienstreisekasko-Angebot anfordern Kontakt aufnehmen. Dort lassen sich die benötigten Informationen übermitteln. Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten stehen auf der Seite Datenschutz; weitere Informationen zu Beratung, Service und Gewerbeversicherungen finden sich auf der Startseite. Das Logo und die Kontaktdaten des Anbieters sollten bei der Übermittlung geprüft werden.